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Begleitschutz: Hierbei handelt es sich nicht um einen Personenschützer im üblichen Sinne. Vielmehr ist es ein geschulter Sicherheitsdienstmitarbeiter, welcher zum Schutz den Kunden begleitet. Unterschied zum Personenschützer, selbige kommen zum Einsatz bei Personen, die in der Öffentlichkeit stehen oder direkt bedroht werden oder wurden. Bei dem Begleitschutz ist also die Gefahr nicht ständig gegenwärtig. Beispiele: der Kunde möchte einen Wertgegenstand schätzen lassen, eine größere Summe bar zu seiner Hausbank bringen, oder sich auch nur mit seiner Familie in der Nacht sicher fühlen auf dem Heimweg von einer Feier. Bei all diesen Aktivitäten kann es zu Zwischenfällen kommen, die durch schnelles und effektiven Handeln des Sicherheitsdienstes gelöst werden.
Zutrittskontrolle: Wie auch im gewerblichen Bereich hat auch der private Bürger das Recht zu bestimmen wer sein Grundbesitz betritt. Nun kann es geschehen das einzelne Personen nicht mehr erwünscht sind, sich aber immer wieder auf dem Grundbesitz aufhalten. Dieses können Mehrfamilienhäuser, sein in dessen Fluren sich Personen aufhalten die nicht zu den Mietern gehören. Große Ländereien die illegal genutz werden ohne Erlaubnis vom Eigentümer, oder auch nur der/die Ex-Freund/in welche auf dem Gelände oder im Haus nicht mehr erwünscht ist.
Private Feiern: Hierbei wird vom Mitarbeiter der Zutritt über eine Gästeliste kontrolliert, Personen ohne Einladung werden freundlich gebeten das Gebäude oder Grungstück zu verlassen. Im Verlauf der Feier wird ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.
Streifendienst: Sie möchten eine gewisse Zeit ihr Eigenheim verlassen und im Urlaub neue Kraft sammeln! Damit bei ihrer Ankunft zu Hause nach dem Urlaub alles noch wie am Anfang ist, sorgt der Streifendienst. Je nach Absprache wird ihr Haus und Gelände kontrolliert auf Verschluss und Schäden geprüft. Einbrecher steigen in den meisten Fällen nicht einfach wo ein, sondern beobachten ein Haus eine Weile. Das Erscheinen eines Sicherheitsdienst der in unregelmäßigen Abständen erscheint, wirkt hier im hohen Maß abschreckend.
Schutz vor Stalkern: Jeder hat es schon im Fersehen gesehen, ob Personen aus dem öffentlichen Leben oder der Nachbar von nebenan, hat eine/n Freund/in, die es lieber nicht geben sollte. Dieser "Freund" ist immer in der Nähe ob im Lokal im Kino oder auch nur auf der Straße. Man muss hier nun erwähnen das natürlich auch ein Sicherheitsdienst kein Wunder schaffen kann. Wo selbst die Polizei und der Gesetzgeber relativ machtlos zusehen, kann ein Sicherheitsdienst so gesehen noch weniger ausrichten, sollte man meinen.
Allerdings braucht der Kunde keine Angst vor Übergriffen haben, wenn er sich auf öffentlichen Wegen bewegt. Ein Klingeln an der Haustür ist nie der Stalker, es gibt viele Möglichkeiten um dem ungebenten "Freund" fern zu halten.
Begleitschutz für Kinder zur Schule: Hier gibt es viele Gründe die einen Schutz notwendig machen können. Sie gehören zu einem gefährdeten Personenkreis und möchte ihre Kinder keiner Gefahr aussetzen. Ihr Kind wird auf dem Schulweg belästigt, der Schulweg führt durch dunkle Straßen oder einer nicht als sicher geltenden Gegend! Hierbei wird natürlich jeder Fall genau behandelt und die beste Lösung in Zusammenarbeit mit dem Kunden getroffen, den Kinder können sich nur selten gegen Angriffe währen.
Weitere Fragen: Sie haben Fragen zum Thema Sicherheit im Privatenbereich, schreiben sie uns an!